Beratung und Vorsorge
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass jemand ganz Bestimmtes sich um Ihre wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll. Wenn Sie es selbst nicht mehr können, muss jemand anderes für Sie Entscheidungen treffen und handeln.
Weder Ehepartner/in noch Kinder können dies automatisch. Sie müssen dazu bevollmächtigt sein.
Ausnahme seit 1. Januar 2023: Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten für maximal 6 Monate.
Im Grunde haben Sie zwei Möglichkeiten vorzusorgen: Sie können jemanden mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten. Diese Person darf dann wichtige Entscheidungen für Sie treffen. Eine weitere Möglichkeit ist das Schreiben einer Betreuungsverfügung, in der konkrete Menschen als Betreuende genannt sind.
Patientenverfügung
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Wenn Sie Unterstützung benötigen beraten wir Sie gern!
Krisenintervention und Notfallseelsorge
Was ist Krisenintervention?
Die häufigste Indikation ist die Betreuung von Angehörigen bei einem Todesfall, insbesondere bei besonderen Umständen, zum Beispiel in der belastenden Situation eines erfolglosen Reanimationsversuches, beim unerwarteten Tod eines relativ jungen Patienten, Suizid, Tod in der Öffentlichkeit oder bei (sozialer) Vereinsamung der Hinterbliebenen. Eine deutliche Indikation ist der Tod eines Kindes, sei es durch Unfall, akute Krankheit oder durch den plötzlichen Kindstod.